26.05.2024 Weihbischof Pappenberger erinnert bei Dreifaltigkeitsfest am Fahrenberg an Gottesbezug im Grundgesetz
Weihbischof Reinhard Pappenberger zieht mit den Waldthurner Pfarrr Norbert Götz beim Dreifaltigkeitsfest in das Gotteshaus ein.
Bild und Text: Franz Völkl
Die Gläubigen feierten am Dreifaltigkeitssonntag das erste Fahrenbergfest. Petrus meinte es besonders gut mit den Pilgern.
Wie jedes Jahr kam eine große Wallfahrergruppe aus Bärnau zu Fuß auf den Fahrenberg, um das Patrozinium der Dreifaltigkeitskapelle neben der Wallfahrtskirche zu feiern. Hauptzelebrant und Prediger war an diesem Festtag in der Wallfahrtskirche Mariä Heimsuchung Weihbischof Reinhard Pappenberger. „Dort wo Dreifaltigkeitskirchen sind, wird, so wie in meiner Grafenwöhrer Heimat, das Dreifaltigkeitsfest gefeiert“. Er sprach von einer Einladung zum Glaubensfest und einem göttlichen Geschenk. Die Dreifaltigkeit seien drei Personen des einen göttlichen Wesens. In diesen Tagen feiert unser Land auch 75 Jahre Grundgesetz. In der Präambel heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott … hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“. Nur 45 Prozent aller Deutschen wollten dabei nur mehr diesen Zusatz „Verantwortung mit Gott“, meinte der Weihbischof weiter und nannte das „Sehr bedenklich“. Im Grundgesetz stehe auch, dass die Würde des Menschen unantastbar sei, weil sie von Gott komme. „Diese Würde kann kein Mensch machen.“ Sie sei vorgegeben und der Gottesbezug ist der Hinweis darauf. „In dieser Zeit des wachsenden Gegeneinanders glauben wir an den dreifaltigen Gott der Erbarmen und Verzeihung stiftet. In Zeiten, wo die Freiheit schon wieder eingeschränkt wird, glauben wir an den dreifaltige Gott der uns Hoffnung und Zuversicht gibt“. Hannah-Sophia Hornstein aus Waldthurn sprach die Lesung und Fürbitten, der Oberbernriether Georg Schmidbauer begleitete die Festmesse an der Orgel.